Heute berichten mehrere Medien über die Planungen der Regierung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Innenministerin Maria Fekter hat im Innenausschuss auf Frage von Albert Steinhauser erklärt, dass sie den Vorschlag des Ludwig-Boltzmann-Institutes für "wenig praktikabel" hält, da er "an den Bedürfnissen der Polizeiarbeit vorbeigehe."
Dazu erklärte Peter Pilz mit Presseaussendung:
„Das wäre die Quadratur der Menschenrechte“ meint Peter Pilz zum Versuch, die Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform umzusetzen. „Ich bin gespannt auf den Gesetzesvorschlag, der über Auftrag des Infrastrukturministeriums von den Expertinnen und Experten des Ludwig Boltzmann Institutes für Menschenrechte erarbeitet wurde. Die systematische Speicherung der Anrufdaten und IP-Adressen aller Bürgerinnen und Bürger ist meiner Meinung nach mit der Privatsphäre und dem Schutz vor unberechtigter Verfolgung nicht zu vereinbaren. Die Beiziehung von ausgewiesenen Fachleuten war dennoch ein vernünftiger Schritt von Doris Bures.“
Umso bedenklicher seien dagegen Maria Fekters Aussagen im gestrigen Innenausschuss, die den Entwurf der Verfassungexpertinnen und –experten als wenig praktikablen Vorschlag bezeichnete, der an den Bedürfnissen der Polizeiarbeit vorbeigehe. „Die Bedürfnisse der Innenministerin nach Massenüberwachung kennen wir. Es ist aber Zeit, die Bedürfnisse der Menschen in diesem Land vor jene der ÖVP Machtpolitik zu stellen. Ich fordere die SPÖ und hier vor allem Doris Bures auf, ausnahmsweise nicht umzufallen, sondern den eingeschlagenen Weg der Suche nach menschlich und rechtlich haltbaren Lösungen fortzusetzen. Wir werden sehr genau beobachten, ob die SPÖ den Scheinargumenten der Überwachungsfanatiker erliegt und sich wieder von der ÖVP über den Tisch ziehen lässt. Auch wenn wir eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ablehnen, muss sich die Regierung um die Wahrung der Menschenrechte zumindest bemühen, statt sie - wie Fekter will - als unpraktikablen Ballast zu entsorgen.“
In absehbarer Zeit wird der Europäische Gerichtshof die entsprechende EU-Richtlinie überprüfen müssen, und die Chancen stehen gut, dass die offensichtlichen Verstöße gegen die Grundrechte dann aufgehoben werden.
Berichte in Standard, Presse, Futurezone und Futurezone2
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