Gestern veröffentlichte die orf Futurezone den jüngsten Entwurf aus dem BMVIT zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.
Der Zeitpunkt für diese neue Initiative von Doris Bures ist eigenartig: auf EU Ebene wurde eine Evaluierung der Richtlinie angekündigt, und mehrere Verfassungsgerichte haben zuletzt sehr kritische Entscheidungen zur data retention getroffen.
Inhaltlich ist der Entwurf brisant: Die Nutzer von IP Adressen sollen auch ausgeforscht werden können, wenn es sich nicht um schwere Straftaten handelt. Und die Polizei bekommt weitreichende Auskunftsrechte ohne richterliche Genehmigung.
Dazu die Presseaussendung der Grünen:
OTS: Grüne gegen neuen Bures Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung
Ein
unnötiger Schritt in die falsche Richtung
„In einem
schlechten Zeitpunkt ein unnötiger Schritt in die falsche Richtung“, so
kommentiert die grüne Telekommunikationssprecherin Gabriela Moser den
jüngsten Entwurf zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, der aus dem
Infrastrukturministerium in die Medien gebracht wurde. „Auf EU Ebene
steht eine Evaluierung der Richtlinie bevor, und aufgrund mehrerer
Entscheidungen von Verfassungsgerichten scheint eine Aufhebung der
Vorratsdatenspeicherungspflicht möglich. Österreich soll daher weiterhin
auf diese grundrechtswidrige Massenüberwachung verzichten!“, erneuert
Moser die grüne Forderung.
„Inhaltlich bringt der neue Entwurf
in den gefährlichsten Punkten wesentliche Verschlechterungen“,
kritisiert der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. „Die Polizei
würde ohne richterliche Genehmigung in bestimmten Fällen Zugriff auf
Vorratsdaten erhalten. Nach dem neuen Entwurf wäre das zB schon bei
E-Mails von NGOs an Unternehmen, die – wie im Tierschützerprozess – als
Nötigung interpretiert werden, möglich. Das hat mit den EU-Vorgaben
nichts mehr zu tun, und führt direkt in den Überwachungsstaat.“
Ein
weiteres Beispiel für die überschießende Ausnutzung des
Ermessensspielraums der Richtlinie im neuen Entwurf ist der Zugriff auf
Vorratsdaten auch bei ‚nicht schweren Straftaten‘. Steinhauser
erläutert: „Die Vorratsdatenspeicherung war in der EU nur für schwerste
Verbrechen , etwa Terroranschläge, gedacht. Nach dem Entwurf soll aber
der Richter einen Zugriff auch bei leichten Delikten anordnen können.
Die verkürzte Speicherfrist von drei Monaten in diesen Fällen ändert
nichts an der Gefahr: Unschuldige kommen durch die Massenüberwachung
leicht zu Unrecht unter Verdacht. Einzelne Verbesserungen, wie etwa die
Sperrliste für sensible Bereiche, können nicht verdecken, dass hier
rechtsstaatliche Grundprinzipien verletzt werden.“
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