Wien: Neuer Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung
27.07.2010

Gestern veröffentlichte die orf Futurezone den jüngsten Entwurf aus dem BMVIT zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. 

Der Zeitpunkt für diese neue Initiative von Doris Bures ist eigenartig: auf EU Ebene wurde eine Evaluierung der Richtlinie angekündigt, und mehrere Verfassungsgerichte haben zuletzt sehr kritische Entscheidungen zur data retention getroffen.

Inhaltlich ist der Entwurf brisant: Die Nutzer von IP Adressen sollen auch ausgeforscht werden können, wenn es sich nicht um schwere Straftaten handelt. Und die Polizei bekommt weitreichende Auskunftsrechte ohne richterliche Genehmigung.

Dazu die Presseaussendung der Grünen:

OTS: Grüne gegen neuen Bures Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung
Ein unnötiger Schritt in die falsche Richtung

„In einem schlechten Zeitpunkt ein unnötiger Schritt in die falsche Richtung“, so kommentiert die grüne Telekommunikationssprecherin Gabriela Moser den jüngsten Entwurf zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, der aus dem Infrastrukturministerium in die Medien gebracht wurde. „Auf EU Ebene steht eine Evaluierung der Richtlinie bevor, und aufgrund mehrerer Entscheidungen von Verfassungsgerichten scheint eine Aufhebung der Vorratsdatenspeicherungspflicht möglich. Österreich soll daher weiterhin auf diese grundrechtswidrige Massenüberwachung verzichten!“, erneuert Moser die grüne Forderung.

„Inhaltlich bringt der neue Entwurf in den gefährlichsten Punkten wesentliche Verschlechterungen“, kritisiert der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. „Die Polizei würde ohne richterliche Genehmigung in bestimmten Fällen Zugriff auf Vorratsdaten erhalten. Nach dem neuen Entwurf wäre das zB schon bei E-Mails von NGOs an Unternehmen, die – wie im Tierschützerprozess – als Nötigung interpretiert werden, möglich. Das hat mit den EU-Vorgaben nichts mehr zu tun, und führt direkt in den Überwachungsstaat.“

Ein weiteres Beispiel für die überschießende Ausnutzung des Ermessensspielraums der Richtlinie im neuen Entwurf ist der Zugriff auf Vorratsdaten auch bei ‚nicht schweren Straftaten‘. Steinhauser erläutert: „Die Vorratsdatenspeicherung war in der EU nur für schwerste Verbrechen , etwa Terroranschläge, gedacht. Nach dem Entwurf soll aber der Richter einen Zugriff auch bei leichten Delikten anordnen können. Die verkürzte Speicherfrist von drei Monaten in diesen Fällen ändert nichts an der Gefahr: Unschuldige kommen durch die Massenüberwachung leicht zu Unrecht unter Verdacht. Einzelne Verbesserungen, wie etwa die Sperrliste für sensible Bereiche, können nicht verdecken, dass hier rechtsstaatliche Grundprinzipien verletzt werden.“



Um Kommentare hinzuzufügen müssen Sie sich einloggen!
 

 

  MEHR 


   WER WIR SIND

Wir überwachen die Überwacher!

Die Großparteien haben viel vor: einen orwell'schen Alptraum.

Wir setzen uns für Grundrechte ein - Rechte, ohne die wir keine freie Gesellschaft mehr sind.

MEHR