Einen schönen Erfolg können heute alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung feiern: das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die gesetzliche Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland als verfassungswidrig und nichtig erklärt. Alle bisher deshalb gespeicherten Daten müssen gelöscht werden.
Allerdings gibt es auch einen Wermutstropfen: Das Urteil geht davon aus, dass die data-retention Richtlinie ausreichend Spielraum lasse, um eine verfassungsmäßige Umsetzung zu ermöglichen und sieht deshalb von einer Vorlage an den EuGH ab. Das Gericht skizziert auch in Grundzügen die Eckpunkte einer Umsetzung, und zeigt sich dabei sehr restriktiv.
Der Volltext des Urteils kann hier nachgelesen werden.
Die Grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger erklärte zu der Entscheidung in einer Aussendung:
"Das ist ein guter Tag für den Datenschutz", begrüßt die Europaabgeordnete der Grünen, Eva Lichtenberger, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, dass die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärt hat. "Das war ein wichtiger Schritt, der große Chancen für eine europäische Revision eröffnet". Die KritikerInnen in Österreich können sich bestätigt fühlen, da das Oberste Gericht in Deutschland vergleichbare Argumente verwendet hat. "Damit kann man sich auf das berechtigte deutsche Urteil beziehen und eine Umsetzung des Vorratsdatenspeicherungsgesetzes verhindern. Für die Europäische Union bedeutet das: Zurück an den Start", so Lichtenberger.
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