Wien / Straßburg: SPG Beschwerde
22.01.2010

Marie Ringler, Gemeinderätin und Kultursprecherin der Wiener Grünen, hat bereits vor mehr als einem Jahr die Bestimmungen des § 53 Abs 3a und 3b SPG vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien angefochten. Diese Beschwerde wurde im Juni 2009 aus formalen Gründen abgelehnt. 

Jetzt hat Marie Ringler eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) gerichtet. Sie zeigt darin auf, dass die Bestimmungen gegen Art 8 und Art 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Die Privatsphäre wird durch den Eingriff unzulässig verletzt, es fehlt ein ausreichender Schutz gegen Missbrauch, die Voraussetzungen für die Anwendung sind zu unbestimmt und schließlich fehlt ein praktikabler Rechtsschutz. Besonders bemängelt wird dabei, dass eine Information der Betroffenen nach der Abfrage durch die Polizei nicht vorgesehen ist. 

Die angefochtenen Bestimmungen sind auch ein Kernpunkt im Streit um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung: Das Innenministerium will der Polizei in diesem Umfang auch ohne richterliche Genehmigung Zugriff auf die gespeicherten Vorratsdaten gewähren, obwohl die EU-Richtlinie den Zugriff nur zur Bekämpfung "schwerer Verbrechen" verlangt.

EGMR-Beschwerde zum Download

Berichte auf futurezone.orf, heise.de

Hintergrund zu § 53 Abs 3a und 3b SPG



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