Heute endete die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf des BMVIT über die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie. Zahlreiche Organisationen und Privatpersonen lehnen die verdachtsunabhängige Speicherung der Telekommunikationsdaten aller BürgerInnen ab.
Die Grüne Position dazu fasste Gabriela Moser in einer Aussendung zusammen:
Moser zu Vorratsdatenspeicherung: Umsetzung nicht möglich
Utl.: Der Widerspruch zu den Menschenrechten ist unlösbar =
Wien (OTS) - "Eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist ohne Verletzung der Menschenrechte nicht möglich, und darf daher nicht erfolgen", kommentiert Gabriela Moser, Telekommunikationssprecherin der Grünen, die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens zum vorliegenden Gesetzesentwurf.
"Eine derart breite kritische Front in der Gesellschaft gegen ein Vorhaben der Bundesregierung, von den AnwältInnen, ÄrztInnen, JournalistInnen über die Arbeiterkammer bis hin zu zahlreichen Vereinen und Einzelpersonen hat es erst selten gegeben", zeigt sich Moser über die zahlreichen ablehnenden Stellungnahmen erfreut. "Die Gesellschaft hat erkannt, dass hier ganz wesentliche Freiheitsrechte geopfert werden sollen, ohne dass dies erforderlich wäre. Der Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität greift nicht, denn die vorgesehenen Maßnahmen lassen sich von Profis leicht umgehen. Die Stellungnahmen von Justiz- und Innenministerium zeigen vielmehr ganz deutlich, dass es der Polizei und den Gerichten eigentlich um niederschwellige Kriminalität und um einen umfassenden Zugriff auf das Medium Internet geht. Dafür ist aber ein so schwerer Eingriff in die Menschenrechte nicht verhältnismäßig."
Tatsächlich haben schon mehrere Verfassungsgerichte in Europa, zB in Rumänien und Bulgarien, die Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung bestätigt. "Die österreichische Bundesregierung wäre gefordert gewesen, rechtzeitig eine Klärung durch den EuGH oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herbeizuführen", kritisiert Moser. "Auch jetzt bleiben zur Lösung des Dilemmas nur die Höchstgerichte. Jedenfalls darf ein grundrechtswidriges Gesetz nicht vorsätzlich erlassen werden, selbst wenn das grundsätzliche Bemühen des Infrastrukturministeriums um eine rechtlich haltbare Lösung begrüßenswert war. Wir Grünen sind daher weiterhin gegen eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich."
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