Das BMI als Datenstaubsauger

 

Das Innenministerium will in Zukunft unseren Datenverkehr beim Provider direkt abfangen können.

 

Wir wehren uns! Verschlüsseln Sie Ihre Internet-Kommunikation und schlagen Sie dem Überwachungsstaat ein Schnippchen.

 

Was will das Innenministerium? Im gerichtlichen Strafverfahren darf der Staatsanwalt in bestimmten Fällen die inhaltliche Überwachung der Telekommunikation eines Verdächtigen anordnen. Dazu gehört auch der Internetverkehr der betroffenen Person. Zur technischen Durchführung einer solchen Internet-Überwachung soll in Zukunft eine "Spitzelbox" beim Internet-Provider der überwachten Person installiert werden. Dazu soll dieser Person vom Provider eine statische IP Adresse zugewiesen werden, und das Innenministerium verspricht, sich aus dem gesamten Datenstrom nur jene Daten herauszufiltern, die von der betroffenen IP-Adresse stammen. Was aber in dieser "Blackbox" wirklich passiert, welche Daten wirklich überwacht werden, kann von niemandem überprüft werden, da auch für die Provider nicht erkennbar ist, welche Daten das Gerät weitersendet. Ein Tippfehler bei der Eingabe der gewünschten IP-Adresse – mehr oder weniger versehentlich – und Daten über den Internetverkehr von Unbeteiligten landen bei der Polizei.

 

Das wäre der faktische Freibrief für das Innenministerium, im gesamten Datenverkehr zu schnüffeln.

 

Da es für die Internetüberwachung – anders als für Telefonie - noch keine genauen rechtlichen Regelungen gibt, arbeitet man im BMI derzeit auf eine „Branchenlösung“ im obigen Sinne hin.



Dazu sendet das Ministerium seine Experten zu Treffen mit Vertretern österreichischer Provider aus, bei denen ganz offen und locker über möglichst effiziente und für die Betroffenen unsichtbare Abhörmethoden diskutiert wird. Das Protokoll eines solchen Treffens haben wir für sie vorbereitet. Bemerkenswert ist dabei unter anderem, dass die Techniker des BMI offenbar davon ausgehen, dass derartige Überwachungen auch ohne richterlichen Befehl zulässig wären – was nach der klaren gesetzlichen Lage eindeutig unrichtig ist.



Ob die „Frickelkisten“, wie sie von Netzanbietern genannt werden, auch wirklich nur die Daten der Person abfangen, die laut Gericht überwacht werden soll, ist nur für die Sicherheitsbehörden ersichtlich - ein Freibrief für Missbrauch und Willkür jeder Art. Ohne klare rechtliche Vorgaben, die eine genaue Kontrolle einer solchen Überwachung gewähren, stellt dieses Vorhaben eine Bedrohung der Privatsphäre da, die in einem Rechtsstaat nicht gerechtfertigt werden kann - ganz abgesehen davon, dass selbst solche Kontrollmaßnahmen trivial zu umgehen sind, wenn man die richtigen Werkzeuge verwendet.

 

Dank findiger Programmierer kann man sich jedoch vor solchen Angriffen gegen die persönliche Freiheit schützen. überwachungsstaat.at stellt hier drei Programme (Tor, GPG und TrueCrypt) vor, mit denen man sich und seine Daten schützen kann. Effizienter als jede technische Lösung ist aber ein Kurswechsel weg vom Überwachungsstaat - am Besten noch diesen Herbst.

 


 

 

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